"Die deutsche Regelung erlaubt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur Fotografien, die vom öffentlichen Ort aus gemacht werden, an dem sich das Werk befindet. Und die den Blick auf das Werk vom öffentlichen Ort aus wiedergeben, wie er sich dem allgemeinen Publikum bietet", hieß es dazu. Die Vorschrift erlaube hingegen keine Fotografien, die den Blick auf das Werk von einem für das allgemeine Publikum unzugänglichen Ort aus wiedergeben.What the fuck?! Das erinnert an die Weltraumtheorie des BND, nur anders herum.
Eine Zuhilfenahme von Leitern oder Drohnen ist somit nicht möglich, auch wenn man sich damit auf öffentlichem Grund befindet.EINE LEITER ist nicht erlaubt! Ich wundere mich ja immer, wieso irgendein Flüchtling in dieses Land kommen wollen würde. Muss Unwissen sein.
Mit einer Drohne aufgenommene Bilder öffentlicher Kunstwerke dürfen laut Bundesgerichtshof nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden. Dabei spielt der Ort der Aufnahme eine entscheidende Rolle.Klaus Hempel (tagesschau.de)