Pass auf, du zahlst jetzt mal 1000€ und unterschreibst hier, dass du keine Gemälde in unseren Museen beschädigen wirst.
Wenn du nicht zahlst, machen wir eine Unterlassungsklage gegen dich. Wir werden dem Gericht gegenüber glaubhaft argumentieren, dass von dir ein Risiko ausgeht, unsere Gemälde zu beschädigen.
Der Richter erklärt dir dann, dass du ein erhebliches Prozessrisiko trägst und rät zu einer Einigung, wo du das einfach freiwillig zahlst und den Wisch unterschreibst.
Na, was sagst du? Der beste Rechtsstaat, den man für Geld kaufen kann!
So geschehen in Sachsen. Der Beklagte hatte noch nie an einer Museen-Klimakleber-Aktion teilgenommen und das auch nicht vor und hätte den Wisch auch freiwillig unterschrieben, wollte nur die 1000€ nicht zahlen, weil er ja nichts getan hatte.
Heute um 10 Uhr begann die Güteverhandlung zu einem außergewöhnlichen Zivilverfahren: Ich habe nie an einer Aktion in einem Museum teilgenommen. Dennoch sollte ich 1135 € bezahlen und versprechen, das zu unterlassen.