Netzpolitik|inoffiziell
Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND darf bei seiner Überwachung zu „Cybergefahren“ zu viel, wie aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervorgeht. Spätestens bis Ende 2026 ist eine neue Regelung fällig.
„Verfassungswidrig“: BND muss Kommunikations-Überwachung einschränken
N. E. Felibata 👽 hat dies geteilt

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