Menschenrechtsorganisationen in den USA hatten vor einem Bundesgericht gegen Biden wegen Beihilfe zum Völkermord geklagt. Zur Erinnerung: der Völkermord-Konvention zufolge sind Drittstaaten rechtlich verpflichtet, gegen einen drohenden Völkermord, wie ihn der IGH bereits festgestellt hat, einzuschreiten.
In deutschen Medien wird nur berichtet werden, dass die Klage abgewiesen wurde, mit der Implikation, dass an dem Vorwurf nichts dran war.
Tatsächlich hat der Richter die Klage explizit und ausschließlich aus Zuständigkeitsgründen abgewiesen. IN DER SACHE hat er unmissverständlich festgestellt, dass der Vorwurf trifft. Und zu diesem Schluss kam er nicht einfach unter Berufung auf den IGH, sondern auf Grundlage der ihm selbst vorgelegten Beweise.
In seinen Worten: »Sowohl die Aussagen der Kläger:innen als auch die Expertengutachten sowie die Aussagen verschiedener israelischer Regierungsmitglieder zeigen, dass die andauernde militärische Belagerung Gazas beabsichtigt, ein Volk an sich auszulöschen«!
Also: die Stichhaltigkeit des Völkermord-Vorwurfs ist nun auch von einem US-amerikanischen Bundesrichter bestätigt, und der EINZIGE Grund, warum er Biden nicht belangen konnte, war wegen US-spezifischer Zuständigkeitsregeln, die sich nicht ohne weiteres z.B. auf Deutschland und die Mittäterschaft der Bundesregierung übertragen lassen.
Die Faktenlage ist ja die gleiche, und die Bundesregierung wird früher oder später auch vor deutschen und europäischen Gerichten wegen ihrer Komplizenschaft belangt werden. Dieses Urteil sollte sie nicht gut schlafen lassen, auch wenn sie versuchen wird, die Implikation ins Gegenteil zu verdrehen…
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